- Ein einziges Opt-In für mehrere Werbekanäle ausreichend
- (Video): Rechtliche Zulässigkeit von Kontrolladressen in Adresshandelsverträgen
- (Video): Wann sind Blacklists erlaubt?
- Politik-Hysterie aufgrund Adresshandel-"Skandals"
- Das Reformgesetz zu den 0180-Gebühren
- Änderungen im Direktmarketing:
- Das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 1
- Das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 2
- Datenschutzreform 2009: Die Änderungen im gewerblichen Adresshandel
- (Video): Sorgfaltspflichten beim Kauf von Adressdaten
- (Video): Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz im Adresshandel überhaupt?
- (Podcast): Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz überhaupt? - Teil 1
- (Podcast): Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz überhaupt? - Teil 2
- Die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Gewinnspiele und Datenschutz - Teil 1: Verwendung der Daten zu Vertragszwecken
- Gewinnspiele und Datenschutz - Teil 2: Die datenschutzrechtliche Einwilligung
- Gewinnspiele und Datenschutz - Teil 3: Kopplung von Gewinnspiel und Newsletter
(Podcast): Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz überhaupt? - Teil 2
Das Bundesdatenschutzgesetz - kurz BDSG - schützt grundsätzlich nur personenbezogene Daten. Für den Adresshändler ist dieser Umstand wichtig, denn schon so kann er unter Umständen von vornherein jedes datenschutzrechtliche Problem vermeiden, indem er sich geschickt die Grenzen der einzelnen Voraussetzungen zunutze macht. Das Gesetz definiert den Begriff der personenbezogenen Daten als "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Zerlegt man diesen Satz in seine Einzelteile, dann müssen drei Voraussetzungen gegeben sein, damit das BDSG überhaupt Anwendung findet:
Der Podcast beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse und der Frage nach der Bestimmbarkeit einer Person.