- Ein einziges Opt-In für mehrere Werbekanäle ausreichend
- (Video): Rechtliche Zulässigkeit von Kontrolladressen in Adresshandelsverträgen
- (Video): Wann sind Blacklists erlaubt?
- Politik-Hysterie aufgrund Adresshandel-"Skandals"
- Das Reformgesetz zu den 0180-Gebühren
- Änderungen im Direktmarketing:
- Das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 1
- Das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 2
- Datenschutzreform 2009: Die Änderungen im gewerblichen Adresshandel
- (Video): Sorgfaltspflichten beim Kauf von Adressdaten
- (Video): Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz im Adresshandel überhaupt?
- (Podcast): Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz überhaupt? - Teil 1
- (Podcast): Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz überhaupt? - Teil 2
- Die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Gewinnspiele und Datenschutz - Teil 1: Verwendung der Daten zu Vertragszwecken
- Gewinnspiele und Datenschutz - Teil 2: Die datenschutzrechtliche Einwilligung
- Gewinnspiele und Datenschutz - Teil 3: Kopplung von Gewinnspiel und Newsletter
Wann sind Blacklists bei Kundendaten erlaubt?
Der Fall ist schnell erzählt:
Der Unternehmer U hat dem Verbraucher V – aus welchen Gründen auch immer – unerlaubte E-Mail-Werbung geschickt. Damit sichergestellt ist, dass der V nicht erneut Post von ihm erhält, speichert der U die E-Mail-Adresse von dem V in seiner Blacklist. Der V ist erbost. Aufgrund des Datenschutzrechts stehe ihm ein uneingeschränkter Löschungsanspruch zu. Und dieser Löschungsanspruch beziehe sich selbstverständlich auch auf seine E-Mail-Adresse.
Hat der V Recht? Muss der U wirklich sämtliche Daten löschen? Und wenn ja, wie soll er ohne Blacklist sicherstellen, dass der V nicht erneut Post bekommt?
Um die Antwort vorweg zu nehmen: Der V hat Unrecht. Selbstverständlich darf der U die E-Mail-Adresse des V bei sich in einer Blacklist speichern.
Von diesem Instrument machen bislang noch viel zu wenige Unternehmen Gebrauch und löschen bei ersten Beschwerden von Kunden einfach unwiederbringlich sämtliche Daten.