- Ein einziges Opt-In für mehrere Werbekanäle ausreichend
- (Video): Rechtliche Zulässigkeit von Kontrolladressen in Adresshandelsverträgen
- (Video): Wann sind Blacklists erlaubt?
- Politik-Hysterie aufgrund Adresshandel-"Skandals"
- Das Reformgesetz zu den 0180-Gebühren
- Änderungen im Direktmarketing:
- Das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 1
- Das Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 2
- Datenschutzreform 2009: Die Änderungen im gewerblichen Adresshandel
- (Video): Sorgfaltspflichten beim Kauf von Adressdaten
- (Video): Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz im Adresshandel überhaupt?
- (Podcast): Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz überhaupt? - Teil 1
- (Podcast): Wann gilt das Bundesdatenschutzgesetz überhaupt? - Teil 2
- Die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Gewinnspiele und Datenschutz - Teil 1: Verwendung der Daten zu Vertragszwecken
- Gewinnspiele und Datenschutz - Teil 2: Die datenschutzrechtliche Einwilligung
- Gewinnspiele und Datenschutz - Teil 3: Kopplung von Gewinnspiel und Newsletter
Die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Viele Adresshändler, die unterhalb der magischen Grenze von 10 Mitarbeitern liegen, denken nun, sie bräuchten keinen Datenschutzbeauftragten, da ihre Mitarbeiteranzahl eben so gering ist.
Dies ist ein Irrtum: Das Gesetz verlangt in bestimmten Fällen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl einen Datenschutzbeauftragten. Das heißt, auch wenn der Adresshändler Einzelunternehmer ist, trifft ihn diese Verpflichtung. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme, dass bei bestimmten Arten von Tätigkeiten derart sensible datenschutzrechtliche Bereiche tangiert werden, dass es auf jeden Fall eines Datenschutzbeauftragten bedarf.
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