Urteile nach Gerichten
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.01.2000 - Az.: I ZR 241/97
- Leitsatz:
1. Ein - außerhalb einer Versicherungsfragen betreffenden laufenden Geschäftsverbindung - unaufgefordert und ohne Einverständnis erfolgter Telefonanruf zu dem Zweck, einen Besuchstermin zu vereinbaren, der dem Abschluß eines Versicherungsvertrages dienen soll, ist wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG. Eine vorformulierte Klausel in einem Antrag auf Eröffnung eines Sparkontos, in der der Kunde sich mit der persönlichen und telefonischen Beratung in Geldangelegenheiten durch die Bank einverstanden erklärt, stellt kein wirksames Einverständnis mit einer solchen Telefonwerbung dar.
2. Die Einwilligungserklärung "Der Konto-/Depotinhaber ist mit der persönlichen und telefonischen Beratung in Geldangelegenheiten durch die Bank einverstanden nicht einverstanden" ist daher unwirksam.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 23.01.2003 - Az.: III ZR 54/ 02
- Leitsatz:
a) Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Mobilfunkdienstleistungen enthaltene Klausel, wonach Kunden, die sich für einen bestimmten Tarif entscheiden, zur Begleichung der Rechnungsbeträge am Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) teilnehmen müssen, benachteiligt die Kunden dann nicht unangemessen, wenn durch eine entsprechende Klauselgestaltung sichergestellt ist, daß dem Kunden zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen.
b) Zur Frage der Wirksamkeit einer formularmäßig erteilten Einwilligung, wonach die kontoführende Bank des Kunden ermächtigt wird, dem Verwender - hier: ein Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen - mitzuteilen, ob die vom Kunden im Antragsformular des Verwenders angegebenen ECKarten/Kreditkarten-Daten zutreffend sind. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.07.2007 - Az.: III ZR 316/06
- Leitsatz:
Der Teilnehmernetzbetreiber ist nicht berechtigt, die "Freigabe" der Inverssuche in den gemäß § 47 Abs. 1 TKG 2004 den Auskunftsdienstbetreibern zur Verfügung zu stellenden Datensätzen von der Einwilligung seiner Kunden abhängig zu machen. Er ist vielmehr im Verhältnis zu den Auskunftsdienstbetreibern zur Anwendung der Widerspruchslösung des § 105 Abs. 3 TKG 2004 verpflichtet.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 12.07.1989 - Az.: IVa ARZ (VZ) 9/88
- Leitsatz:
1. Das Recht auf Einsicht in das Handelsregister ist weit gefasst und umfasst auch die Durchsicht großer Teile oder des ganzen Registers sowie die Dokumentation durch geselbstgefertigte Abschriften gegebenfalls unter Zuhilfenmahme technischer Reproduktionsgeräte.
2. § 9 HGB gibt aber kein Recht auf Gestattung der Mikroverfilmung des gesamten Bestandes des Handelsregisters, um sie als eigene Datei in Konkurrenz zum Handelsregister gewerblich zu verwerten. Die Gestattung eines solchen Vorhabens steht im Ermessen der Justizverwaltung. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.07.2007 - Az.: I ZR 191/04
- Leitsatz:
Der Auskunftsanspruch des individuell berechtigten Anspruchsinhabers nach § 13a Satz 1 UKlaG gegen den Diensteerbringer scheidet nach § 13a Satz 2 UKlaG nicht schon dann aus, wenn ein entsprechender Auskunftsanspruch von einem Verband nach § 13 UKlaG oder § 8 Abs. 5 Satz 1 UWG geltend gemacht werden könnte.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 19.09.1985 - Az.: III ZR 213/83
- Leitsatz:
a) Die Formularbestimmung eines Kreditvertrags, nach der die Bank berechtigt ist, alle Daten des Kreditnehmers über die Aufnahme und Abwicklung des Kredits an ein Kreditinformationssystem zur Speicherung zu übermitteln ("Schufa-Klausel"), verstößt gegen § 9 AGBG; es besteht daher ein Unterlassungsanspruch nach § 13 AGBG.
b) Eine AGB-Bestimmung des Kreditvertrags, nach der die Bank bei Stundungen von Teilbeträgen 21 % Jahreszinsen berechnet, ist mit § 9 AGBG vereinbar.
c) Eine AGB-Bestimmung über die sofortige Fälligkeit eines Ratenkredits ist nur wirksam, soweit sie als Voraussetzung einen Zahlungsverzug des Kreditnehmers mit mindestens 2 vollen aufeinanderfolgenden Raten verlangt. - Bundesfinanzhof , Urteil v. 13.11.2002 - Az.: I R 90/01
- Leitsatz:
Einkünfte eines Steuerausländers aus der Überlassung von Kundenadressen zur Nutzung im Inland fallen auch dann nicht gemäß § 49 Abs. l Nr. 9 EStG 1990 unter dessen beschränkte Steuerpflicht, wenn die Adressen vom ausländischen Überlassenden nach Informationen über das Konsumverhalten der betreffenden Kunden "selektiert" wurden.
Es handelt sich nicht um die Nutzungsüberlassung von Know-how, sondern von Datenbeständen. - Landgericht Augsburg, Urteil v. 19.08.2011 - Az.: 3 HK O 2827/11
- Leitsatz:
Ein Unternehmen darf die Daten von Kunden, die zu einem anderen Unternehmen gewechselt sind, zum Zwecke der Eigenwerbung und Rückgewinnung nutzen.
- Oberlandesgericht Bamberg, Urteil v. 12.05.2005 - Az.: 1 U 143/04
- Leitsatz:
1. Bei der Speicherung einer reinen E-Mail-Adresse - ohne jede weitere Daten - handelt es sich um personenbezogene Daten iSd. BDSG.
2. Wird eine E-Mail in einer Datei mit Sperrvermerk gespeichert, um zu verhindern, dass die betreffende Person erneut kontaktiert wird, ist eine solche Speicherung grundsätzlich erlaubt. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Löschung der E-Mail-Adresse, da es andernfalls technisch nicht möglich ist, eine erneute Zusendung von Mails auszuschließen. - Oberlandesgericht Bamberg, Urteil v. 07.05.2004 - Az.: 6 U 59/03
- Leitsatz:
1. Eine Auskunftei, die falsche Wirtschaftsauskünfte erteilt, haftet wegen Kreditgefährdung (§ 824 BGB) auf Schadensersatz. Die Schadensersatzpflicht gilt auch dann, wenn die Auskunftei die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber hätte kennen müssen.
2. Der Geschädigte ist beweispflichtig für die Tatsache, dass der behauptete Gewinnrückgang auf die falsche Wirtschaftsauskunft zurückzuführen ist.
Hinweis: Das Urteil bestätigt weitgehend die Entscheidung der 1. Instanz (LG Coburg, Urt. v. 19.09.2003 - Az.: 23 O 169/01).

