Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.09.2019 - Az.: 15 U 37/19
- Leitsatz:
Keine stillschweigende Einwilligung in Werbeanrufe
- Landesarbeitsgericht Rostock, Urteil v. 24.05.2019 - Az.: 2 Sa 214/18
- Leitsatz:
Schadensersatz bei nicht erlaubter Videoüberwachung in Tankstelle
- Amtsgericht München, Urteil v. 04.09.2019 - Az.: 155 C 1510/18
- Leitsatz:
Umfang und Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
- Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss v. 10.09.2019 - Az.: 2 A 174/18
- Leitsatz:
Speicherung von allgemein zugänglichen Daten zur Kundenakquisition
- Landgericht Bonn, Urteil v. 23.08.2019 - Az.: 1 O 80/19
- Leitsatz:
Keine Haftung des Vertragspartner für fehlerhaft zugeordete Bonitätsdaten
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, v. 27.06.2019 - Az.: 6 U 6/19
- Leitsatz:
1. Wird die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in zukünftige E-Mail-Werbung abhängig gemacht, handelt es sich um eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung.
2. Die Einwilligungserklärung ist auch dann noch ausreichend transparent, wenn sich acht Co-Sponsoren auf der Sponsoren-Liste im Rahmen der Einwilligungsliste finden.
3. Für die hinreichende Bestimmtheit der Einwilligungserklärung reicht es aus, wenn die sachliche Reichweite mit "Strom & Gas“ angegeben wird. Die Angabe "Marketing und Werbung" dürfte eher unwirksam sein, da sie nicht ausreichend bestimmt ist.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 30.07.2019 - Az.: 4 U 90/19
- Leitsatz:
Forderungsmeldung an SCHUFA bei Urteil ohne vorherige Androhung rechtmäßig
- Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 20.12.2018 - Az.: 2-05 O 151/18
- Leitsatz:
1. Eine Auskunftei muss den Umstand der Restschuldbefreiung grundsätzlich erst nach 3 Jahren löschen. Es ist nicht Zweck der Erteilung der Restschuldbefreiung, dass der Schuldner wieder am Wirtschaftsleben teilnehmen kann, als ob es das Insolvenzverfahren gar nicht gegeben hätte. Vielmehr besteht ein berechtigtes Interesse für potentielle Geschäftspartner des Schuldners im Rahmen der Bonitätsprüfung zu erfahren, ob bei dem Schuldner die Gefahr besteht, wieder insolvent zu werden.
2. Eine vorzeitige Löschungsverpflichtung kann jedoch dann bestehen, wenn auf besondere Gründe gegen die Verarbeitung der Daten sprechen und die Auskunftei keine schutzwürdigen Gründe nachweisen kann, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen überwiegen. Es muss sich um Gründe handeln, die eine atypische Konstellation begründen, welche den Interessen des Betroffenen auf Löschung ein besonderes Gewicht verleiht (hier: psychiatrischen Erkrankung).
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 15.11.2018 - Az.: 2 U 30/18
- Leitsatz:
Verrat von Geschäftsgeheimnissen
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.07.2018 - Az.: 6 U 112/17
- Leitsatz:
Kopplung von Gewinnspiel mit Rezepteinlösung nicht erlaubt

