Urteile neu online gestellt

Landgericht Hamburg, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: 312 O 645/02
Leitsatz:

1. Die Einwilligungserklärung
"Bitte informieren Sie mich auch über weitere Angebote und Gewinn-Möglichkeiten per Telefon (ggf. streichen)"
ist unwirksam, weil eine formularmäßige Einverständniserklärung zur Telefonwerbung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH MMR 1999, 477) verboten ist.
2. Eine vor 10 Jahren erteilte, zwischenzeitlich nicht genutzte Einverständniserklärung zur Telefonwerbung ist aufgrund des Zeitablaufs unwirksam.