Urteile neu online gestellt

Landgericht Bonn, Beschluss v. 07.03.2008 - Az.: 5 S 174/07
Leitsatz:

Macht jemand einen Auskunftsanspruch geltend, so ist dieser unberechtigt, wenn die Informationen auf einfache Weise im Internet zu finden sind.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 14.02.2008 - Az.: 315 O 869/07
Leitsatz:

Die Einwilligungserklärung
"Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der Z(...) GmbH aus dem Abonnentenbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden."
auf einer Gewinnspielkarte ist unwirksam, weil die Einwilligung sich auch auf Telefonanrufe bezieht, die keinen sachlichen Zusammenhang mit dem Gewinnspiel haben.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.06.2008 - Az.: 22 U 104/06
Leitsatz:

1. Eine Auskunftei, die fehlerhafte Wirtschaftsauskünfte gegenüber ihren Kunden erteilt, haftet für den entstandenen Schaden.
2. Die Haftung kann auch nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden, weil die ordnungsgemäße und fehlerhafte Auskunft die Hauptpflicht des Auskunftsvertrages ist.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 12.12.2008 - Az.: 6 U 41/08
Leitsatz:

Wenn eine Bank Kundenbefragungen am Telefon durch Meinungsforschungsinstitute durchführen will, benötigt sie die ausdrückliche Zustimmung des Befragten.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.11.2006 - Az.: 315 O 365/06
Leitsatz:

Die Einwilligungserklärung auf Gewinnspielkarten für telefonische Werbemaßnahmen muss für den Kunden deutlich erkennbar und unmissverständlich gestaltet sein.

Amtsgericht Berlin, Urteil v. 21.01.2009 - Az.: 25 C 280/08
Leitsatz:

1. Liegt für einen Werbeanruf keine Einwilligung vor, ist dieser rechtswidrig (Cold Call). Angerufene hat einen umfassenden Auskunftsanspruch über seine gespeicherten personenbezogenen Daten.
2. Dazu gehören auch alle Angaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse, Informationen über die Herkunft der gespeicherten Daten, an wen das Unternehmen diese Daten regelmäßig übermittelt und zu welchem Zweck die Speicherung vorgenommen wird.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 28.08.2008 - Az.: 2 U 1557/07
Leitsatz:

Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch gemäß § 34 BDSG gilt nur für natürliche Personen. Eine juristische Person verfügt nicht über personenbezogenen Daten, über die sie Auskunft verlangen kann.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.03.2009 - Az.: 5 U 62/08
Leitsatz:

1. Es bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung (Opt-in), wenn dem Verbraucher auf telefonischem Wege Werbung angeboten werden soll. Die Verwendung einer vorformulierten Einwilligungserklärung ist grundsätzlich zulässig.
2. Beinhaltet die Teilnahmebedingung folgende Einwilligungsklausel:
"z.B. zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote"
hält die Klausel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand. Diese Formulierung ist zu unbestimmt und damit unwirksam.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 11.07.2007 - Az.: VI-2 U (Kart) 14/05
Leitsatz:

Die Deutsche Telekom AG darf gegenüber Adresskäufern für Auskunftsdatenbanken nur die Kosten berechnen, die für die Übermittlung der Daten entstanden sind. Dagegen sind Kosten für Aufbau und Erhaltung der Datenbank nicht abrechenbar.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 28/06
Leitsatz:

Nach Beendigung seines Vertreterverhältnisses darf ein Versicherungsvertreter die für seinen früheren Dienstherrn getätigten schriftlichen Aufzeichnungen über Kundendaten nicht für eigene Zwecke nutzen. Dies gilt auch dann, wenn er die Kunden selbst geworben hat.