Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 27.11.1998 - Az.: 2 U 111/98
Leitsatz:

Die Kopplung eines Gewinnspiels mit einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung ist zulässig.

Verwaltungsgericht Koeln, Beschluss v. 07.08.2008 - Az.: 1 L 872/08
Leitsatz:

Allgemeine, im Wege des Listbrokings von Drittunternehmen eingeholte formularmäßige Einwilligungserklärungen stellen keine wirksame Berechtigung dar, Werbeanrufe bei Verbrauchern zu tätigen.

Landgericht Koeln, Urteil v. 22.10.2008 - Az.: 26 O 5/08
Leitsatz:

Die Einwilligungserklärung
"Ja, ich bin damit einverstanden, dass ich telefonisch/per E-Mail/SMS (...) über interessante Angebote - auch durch Dritte und Partnerunternehmen - informiert werde."
ist rechtswidrig, weil sie nicht ausreichend klar die sachliche Reichweite der Einwilligung bestimmt.

Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 5 BV 07.2162
Leitsatz:

Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich kein Anspruch gegen einen gesetzlichen Unfallversicherungsträger auf Herausgabe der Adressdaten der bei ihm versicherten natürlichen und juristischen Personen.

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 26.09.2008 - Az.: 13 B 1331/08
Leitsatz:

Allgemeine, im Wege des Listbrokings von Drittunternehmen eingeholte formularmäßige Einwilligungserklärungen stellen keine wirksame Berechtigung dar, Werbeanrufe bei Verbrauchern zu tätigen.

Landgericht Coburg, Urteil v. 13.12.2007 - Az.: 1 HK O 37/07
Leitsatz:

Auch eine langjährige Geschäftsbeziehung zwischen einem Versandhandels-Unternehmen und einem Verbraucher begründet keine Befugnis, Werbeanrufe zu tätigen.

Oberverwaltungsgericht Muenster_1, Beschluss v. 26.09.2008 - Az.: 13 B 1397/08
Leitsatz:

Aus der Tatsache alleine, dass ein Unternehmen unerlaubt Telefonwerbung betreibt, lässt sich nicht der Rückschluss ziehen, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit auch auf anderem Wege (z.B. per E-Mail, SMS oder Telefax) unerlaubt Werbung betreibt.

Landgericht Goettingen, Urteil v. 29.06.2007 - Az.: 7 O 50/06
Bundesgerichtshof , Urteil v. 02.11.2000 - Az.: I ZR 154/98
Landgericht Hamburg, Beschluss v. 04.08.2008 - Az.: 327 O 493/08
Leitsatz:

Der Versender einer Werbe-E-Mail hat im Zweifel nachzuweisen, dass der Empfänger seine Zustimmung erteilt hat.