Urteile nach Gerichten

Landgericht Bonn, Urteil v. 23.08.2019 - Az.: 1 O 80/19
Leitsatz:

Keine Haftung des Vertragspartner für fehlerhaft zugeordete Bonitätsdaten 

Landgericht Bonn, Urteil v. 31.10.2006 - Az.: 11 O 66/06
Leitsatz:

1. Die Einwillungserklärung
"Wenn der Nutzer seine Einwilligung auf den Webseiten zur Datenverwendung erteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und er per Post, Telefon, SMS oder eMail interessante Informationen erhält. Die Daten werden unter Beachtung des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) elektronisch verarbeitet und genutzt. Die Richtlinien bei der Bearbeitung personenbezogener Daten gemäß BDSG werden eingehalten."
ist unwirksam, weil sie weder die sachliche noch die personelle Reichweite der Einwilligung ausreichend klar bestimmt.
2. Eine in Allgemeine Geschäftsbedingungen eingebaute Einwilligungserklärung ist nur dann wirksam, wenn der Verbraucher hierüber vorab ausreichend und in transparenter Form informiert wird.

Amtsgericht Bonn, Urteil v. 10.05.2016 - Az.: 104 C 227/15
Leitsatz:

1. Eine einmal erteilte Werbe-Einwilligung kann durch Zeitablauf (hier: 4 Jahre) erlöschen.
2. Der Werbende muss die konkrete Einverständniserklärung in den Empfang von Werbung vollständig dokumentieren und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorlegen können.

Amtsgericht Bonn, Beschluss v. 22.09.2020 - Az.: 715 OWi 10/19
Leitsatz:

1. 150.000 EUR Bußgeld wegen unerlaubter Telefonanrufe


2. Eine Einwilligungsklausel mit "Strom&Gas" ist hinreichend bestimmt und wirksam.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 22.04.2010 - Az.: 6 U 18/10
Leitsatz:

1. Eine Klage gegen einen Mitbewerber, der unerlaubt Adressdaten (hier: Kundenlisten) übernommen hat, muss in prozessualer Hinsicht hinreichend bestimmt sein.
2. Für eine Bestimmtheit reicht es nicht, wenn nachfolgender Klageantrag gestellt wird:
"a) Es der Beklagten zu untersagen, Kundenlisten der Klägerin dadurch zu verwerten, dass diese Kunden und/oder Geschäftspartner der Klägerin von der Beklagten abgeworben werden oder dies versucht wird, sowie
b) Betriebsgeheimnisse der Verfügungsklägerin wie im Anlagenkonvolut ASt 10 zu sichern, Dritten mitzuteilen und/oder zu verwerten."

Die Begriffe "Kundenlisten" und "diese Kunden/und oder Geschäftspartner" sind zu ungenau. Dies gilt zumindest dann, wenn der Kläger nicht Kundenlisten in das Verfahren einführt.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 06.11.2019 - Az.: 4 U 123/19
Leitsatz:

Elektronische Daten sind keine Sachen iSd. § 90 BGB

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 22.12.2014 - Az.: 6 U 142/13
Leitsatz:

Ein Unternehmen, das Aufkleber mit der Aufschrift "Bitte keine einzelnen Werbeprospekte und kostenlosen Zeitungen zustellen. Nur [Name der eigenen Zeitung/Zeitschrift]" an Verbraucher verteilt, damit diese den Hinweis an ihre Briefkästen anbringen, behindert zielgerichtet Mitbewerber und begeht dadurch einen Wettbewerbsverstoß

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 11.01.2006 - Az.: 7 U 52/05
Leitsatz:

1. Es ist grundsätzlich rechtlich zulässig, die Nutzung eines Internet-Portals von der Abgabe einer datenschutzrechtlichen Einwilligung abhängig zu machen (Kopplung).
2. Eine unzulässige Kopplung im Online-Bereich liegt nur dort vor, wo das betreffende Internet-Portal eine Monopolstellung hat.

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 16.12.2008 - Az.: 2 U 9/08
Leitsatz:

Die Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen ist nicht vom öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag umfasst. Eine Krankenkasse darf in solchen Fällen telefonisch nicht ohne vorherige Zustimmung bei den Mitgliedern werben.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 03.02.2014 - Az.: 10 AZB 77/13
Leitsatz:

Zum Rechtsweg beim Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG.