Urteile nach Gerichten
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 22.09.2017 - Az.: 5 U 155/14
- Leitsatz:
Unwirksame Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe in Facebooks App-Center
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 30.07.2019 - Az.: 4 U 90/19
- Leitsatz:
Forderungsmeldung an SCHUFA bei Urteil ohne vorherige Androhung rechtmäßig
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 11.03.1993 - Az.: 25 U 5965/92
- Leitsatz:
1. Das Vorschussverbot für Wohnungsvermittlungen (§ 2 Abs.3 WoVermG) greift auch dann, wenn ein Adressdienst Wohnungssuchenden gegen Entgelt lediglich Makler- und Vermieteranschriften mitteilt.
2. Ein Verstoß gegen § 2 Abs.3 WoVermG ist ein Wettbewerbsverstoß.
- Amtsgericht Berlin, Urteil v. 21.01.2009 - Az.: 25 C 280/08
- Leitsatz:
1. Liegt für einen Werbeanruf keine Einwilligung vor, ist dieser rechtswidrig (Cold Call). Angerufene hat einen umfassenden Auskunftsanspruch über seine gespeicherten personenbezogenen Daten.
2. Dazu gehören auch alle Angaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse, Informationen über die Herkunft der gespeicherten Daten, an wen das Unternehmen diese Daten regelmäßig übermittelt und zu welchem Zweck die Speicherung vorgenommen wird. - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 31.07.2015 - Az.: OVG 12 N 71.14
- Leitsatz:
1. Die telefonische Einholung einer Einwilligungserklärung in zukünftige Werbemaßnahmen per Telefon, SMS oder E-Mail (sog. Opt-in-Anfrage), die mit einem Service-Call zur Abfrage der Kundenzufriedenheit verbunden wird, stellt eine Nutzung personenbezogener Daten im Sinne des § 3 Abs. 5 BDSG dar.
2. Eine Nutzung personenbezogener Daten "für Zwecke der Werbung" im Sinne des § 28 Abs. 3 BDSG liegt sowohl bei unmittelbar als auch bei mittelbar absatzfördernden Maßnahmen vor. Eine Beschränkung des Begriffs der Werbung auf eine unmittelbare Absatzförderung ist gemeinschaftsrechtlich nicht geboten. - Landgericht Bochum, Urteil v. 15.05.2008 - Az.: 14 O 61/08
- Leitsatz:
Eine vorweggenommene formularmäßige Klausel auf einem Flyer für Glücksspiele, deren Zweck nur die Speicherung der Daten ist und die Datenverwendung nur zukünftiger telefonischer Bewerbung dient, ist wettbewerbswidrig.
- Landgericht Bochum, Urteil v. 07.08.2018 - Az.: I-12 O 85/18
- Leitsatz:
DSGVO-Verstöße sind keine Wettbewerbsverletzungen
- Landgericht Bonn, Beschluss v. 07.03.2008 - Az.: 5 S 174/07
- Leitsatz:
Macht jemand einen Auskunftsanspruch geltend, so ist dieser unberechtigt, wenn die Informationen auf einfache Weise im Internet zu finden sind.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 15.09.2009 - Az.: 11 O 55/09
- Leitsatz:
Die Kontaktaufnahme zu ehemaligen Kunden, die zu einem anderen Telefonanbieter wechseln wollen, ist zulässig. Die Verwendung der Daten zur Rückgewinnung ist rechtlich nicht zu beanstanden, solange der Kunde nicht widerspricht.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 18.11.2009 - Az.: 1 O 379/08
- Leitsatz:
Einem großen deutschen Telekommunikationsunternehmen ist es untersagt, durch Dritte an Anschlussinhaber heranzutreten und Telefonwerbung für ein neues Angebot machen zu lassen. Die Werbeanrufe sind solange unerlaubt, solange keine ausdrückliche Einwilligung der Anschlussinhaber vorliegt.

