Urteile nach Gerichten

Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 26.09.2008 - Az.: 13 B 1331/08
Leitsatz:

Allgemeine, im Wege des Listbrokings von Drittunternehmen eingeholte formularmäßige Einwilligungserklärungen stellen keine wirksame Berechtigung dar, Werbeanrufe bei Verbrauchern zu tätigen.

Oberverwaltungsgericht Muenster_1, Beschluss v. 26.09.2008 - Az.: 13 B 1397/08
Leitsatz:

Aus der Tatsache alleine, dass ein Unternehmen unerlaubt Telefonwerbung betreibt, lässt sich nicht der Rückschluss ziehen, dass das Unternehmen in absehbarer Zeit auch auf anderem Wege (z.B. per E-Mail, SMS oder Telefax) unerlaubt Werbung betreibt.

Verwaltungsgerichtshof München, Urteil v. 25.03.2015 - Az.: 5 B 14.2164
Leitsatz:

Eine kommunale Wählervereinigung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, deren Zweck die Teilnahme an Kommunalwahlen ist, ist mit ihrem darauf ausgerichteten Internetauftritt kein Presseunternehmen oder Hilfsunternehmen der Presse im Sinne von § 41 BDSG i.V.m. § 57 RStV.

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 29.10.2019 - Az.: 15 W 1308/19
Leitsatz:

Kein DSGVO-Unterlassungsanspruch gegen unsichere Datenverarbeitung

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 20.04.2016 - Az.: 34 Wx 407/15
Leitsatz:

Zum Recht auf Grundbucheinsicht durch einen Pressevertreter

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 20.04.2016 - Az.: 34 Wx 127/16
Leitsatz:

Zum Recht auf Grundbucheinsicht durch einen Pressevertreter

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 28.07.2016 - Az.: 34 Wx 225/16
Leitsatz:

Zum Recht auf Grundbucheinsicht durch einen Pressevertreter

Oberlandesgericht München, Urteil v. 05.12.2013 - Az.: 29 U 2881/13
Leitsatz:

1. Ein hartnäckiges, wettbewerbswidriges Ansprechen iSd. § 7 Abs.2 Nr.1 UWG liegt dann vor, wenn der Empfänger eines postalischen Werbebriefes den Empfang zuvor ausdrücklich abgelehnt hat.
2. Ein Werbebrief liegt auch dann vor, wenn das Schreiben lediglich teiladressiert ist ("An die Bewohner des Hauses [Adresse]" gerichtet ist.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 26.01.2017 - Az.: 29 U 3841/16
Leitsatz:

Einholung von Werbe-Opt-Ins mittels Code-Ident-Verfahrens

Amtsgericht München, Urteil v. 08.08.2017 - Az.: 172 C 1891/17
Leitsatz:

Geschäftsgeheimnisse beschränken datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch