Urteile nach Gerichten
- Landgericht Mannheim, Versäumnisurteil v. 29.01.2004 - Az.: 2 O 279/03
- Verwaltungsgerichtshof Muenchen, Urteil v. 07.10.2008 - Az.: 5 BV 07.2162
- Leitsatz:
Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich kein Anspruch gegen einen gesetzlichen Unfallversicherungsträger auf Herausgabe der Adressdaten der bei ihm versicherten natürlichen und juristischen Personen.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 02.06.2009 - Az.: Verg 7/09
- Leitsatz:
In einem Vergabeverfahren erstreckt sich die Akteneinsicht auch auf Bewerberbögen, die in nicht ausgefülltem Zustand nicht Gegenstand der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 10.08.2009 - Az.: 23 U 1818/09
- Leitsatz:
Auf Vertragsansprüche im Rahmen des gewerblichen Adresshandels findet Kaufrecht Anwendung.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 21.07.2011 - Az.: 6 U 4039/10
- Leitsatz:
1. Die nachfolgende Werbe-Einwilligungserklärung des Pay-TV-Anbieters Sky ist rechtswidrig:
"[ ] Von den AGB von Sky, von Kabel Deutschland sowie der Widerrufsbelehrung und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung habe ich Kenntnis genommen und bestätige dies mit Absendung des Formulars."
(aus der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung:)
"Der Abonnent willigt mit Abschluss dieses Abonnementvertrages ein, dass Sky die angegebenen personenbezogenen Daten auch zu Marketingzwecken für eigene Produktangebote per Telefon, SMS, E-Mail und Post sowie zur Marktforschung nutzen darf."
2. Eine wettbewerbsrechtliche Werbe-Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn sie getrennt von anderen Erklärungen erfolgt. - Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 28.09.2006 - Az.: 29 U 2769/06
- Leitsatz:
1. Grundsätzlich ist es ausreichend für § 4 a BDSG, eine Einwilligungserklärung mittels Opt-Out anzubieten. Einer Opt-In-Lösung bedarf es nicht.
2. Die Einwilligungserklärung im Rahmen eines Kundenbindungs- und Rabattsystem
"Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L… Partner GmbH und den Partnerunternehmen gem. Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und genutzt werden...
( ) Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird."
erfüllt diese Voraussetzungen.
Hinweis: Die Entscheidung ist in der Revision vom BGH (Urt. v. 16.07.2008 - Az.: VIII ZR 348/06) teilweise aufgehoben worden. - Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 30.10.2007 - Az.: 31 AR 252/07
- Leitsatz:
Gibt ein deutsches Versandhandels-Unternehmen ohne Zustimmung Adressdaten an eine österreichische Firma weiter und versendet diese Firma dann unerlaubt Werbe-Mails an eine deutsche Person, so ist das Gericht örtlich zuständig, an dem die Person ihre E-Mails abruft. Nicht zuständig ist das Gericht, an dem das Versandhandels-Unternehmen seinen Sitz hat.
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 08.04.2010 - Az.: 17 HK O 138/10
- Leitsatz:
Liegt zwischen der Einwilligung in den Versand von Werbe-E-Mails und dem tatsächlichen Erhalt ein Zeitraum von 1,5 Jahren, so ist die damals erteilte Einwilligung nicht mehr aktuell und nicht mehr wirksam. Die aktuelle Versendung der Werbe-Mails stellt dann eine unzumutbare Belästigung des Adressaten dar.
- Landgericht Muenchen_I, Beschluss v. 25.07.2006 - Az.: 11 HK O 13019/06
- Leitsatz:
Es ist wettbewerbswidrig, Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung Werbemitteilungen mittels WAP-Push-Diensten auf Mobiltelefone zu übermitteln.
- Landgericht Muenchen_II, Urteil v. 20.09.2005 - Az.: 2 S 3548/05
- Leitsatz:
1. Ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG setzt voraus, dass der Anspruchsteller Betroffener iSd. § 3 Abs.1 BDSG ist.
2. Betroffener ist nicht schon derjenige, der Mandant einer Kanzlei ist, über die ein Dritter Informationen sammelt.
Hinweis: Das Urteil bestätigt die Entscheidung der 1. Instanz des AG Wolfratshausen (Urt. v. 24.05.2005 - Az.: 1 C 4/05).

