Urteile nach Gerichten
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 24.08.2016 - Az.: 9 C 106/16
- Leitsatz:
Werbe-Einwilligung erlöscht nicht durch Zeitablauf
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 11.10.2006 - Az.: 6 C 404/06
- Leitsatz:
1. An einen Opt-In-Nachweis im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens sind hohe Anforderungen zu stellen.
2. Wer sich auf einen solchen Nachweis beruft, muss schlüssig sämtliche Details des Opt-In-Vorgangs darlegen und glaubhaft machen, z.B. durch entsprechende Bildschirmausdrucke oder Zeugenaussagen von Mitarbeitern. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 08.07.2009 - Az.: 11 U 9/09
- Leitsatz:
Eine unrichtige Auskunft einer Meldebehörde aus dem Einwohnermelderegister führt zur Zahlungspflicht des Schadens, der durch die Verzögerung der Auskunftserteilung entstanden ist.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 24.09.2009 - Az.: 4 U 89/09
- Leitsatz:
1. Betreiben mehrere Personen ein Unternehmen, ist keine Person allein befugt, nach Auflösung der Geschäftszusammengehörigkeit die Kundendatei zu eigenen Zwecken zu übernehmen und sämtliche Kunden darüber zu informieren, dass der Geschäftsbetrieb nunmehr von ihr vorgehalten werde.
2. Ein Widerrufsanspruch ist nach Ablauf einer längeren Zeitspanne verwirkt. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.02.2011 - Az.: I-4 U 174/10
- Leitsatz:
Eine Einwilligungsklausel in einem Auftragsformular, durch welche der Kunde sich bereit erklärt, seine Kontaktdaten dem Unternehmen für Werbezwecke per Mail und Fax zur Verfügung zu stellen, ist nur dann wettbewerbsgemäß, wenn das Opt-In mittels gesonderter Zustimmung eingeholt wird. Ist die Klausel nur in den AGB enthalten, muss sie aus datenschutzrechtlichen Gründen gesondert und hervorgehoben von der eigentlichen Vertragserklärung ausgestaltet sein.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 15.08.2006 - Az.: 4 U 78/06
- Leitsatz:
Eine Einwilligungserklärung in Telefonwerbung, die an versteckter Stelle in einem vorformulierten Text untergebracht ist, verstößt gegen das Transparenzgebot und ist damit nach unwirksam.
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 25.11.2014 - Az.: I-9 U 225/13
- Leitsatz:
"Ausreißer" bei Postwurf-Sendungen sind keine Rechtsverletzung
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 15.11.2007 - Az.: 4 U 23/07
- Leitsatz:
Die Kopplung eines Gewinnspiels mit einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung ist unzulässig.
- Landgericht Heidelberg, Urteil v. 11.12.2007 - Az.: 2 O 173/07
- Leitsatz:
1. Für das Vorliegen eines Einverständnisses des Verbrauchers mit Telefonanrufen ist das anrufende Unternehmen darlegungs- und beweispflichtig. Es reicht nicht aus, einfach pauschal zu behaupten, der Verbraucher habe im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels sein Einverständis erklärt. Es bedarf vielmehr der Darlegung eines konkreten Geschehensablaufes und der Vorlage des Einwilligungstextes.
2. Ob das das Unternehmen selbst oder durch einen beauftragten Dritter gehandelt hat, ist rechtlich unerheblich, da das Unternehmen sich in jedem Fall nach § 8 Abs. 2 UWG das Verhalten von Subunternehmer als Beauftragte zurechnen lassen muss und damit Störer ist.
- Amtsgericht Heidelberg, Urteil v. 08.08.2012 - Az.: 27 C 45/12
- Leitsatz:
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG umfasst auch die Herkunft der Daten beziehen, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung.

