Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 21.01.2016 - Az.: 6 U 21/15
- Leitsatz:
Schutz von Kunden-Adressdaten eines Unternehmens
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.07.2018 - Az.: 6 U 112/17
- Leitsatz:
Kopplung von Gewinnspiel mit Rezepteinlösung nicht erlaubt
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 14.12.2015 - Az.: 1 U 128/15
- Leitsatz:
Speicherfristen von Insolvenzdaten für Auskunfteien
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 24.01.2018 - Az.: 13 U 165/16
- Leitsatz:
Fehlende Kunden-Einwilligung führt zur Unwirksamkeit des Adresshandel-Vertrages
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 28.07.2016 - Az.: 6 U 93/15
- Leitsatz:
1. Eine Einwilligungserklärung in Telefon- und E-Mail-Werbung, die im Rahmen eines Gewinnspiels eingeholt wird, ist zumindestens dann unwirksam, wenn die Erklärung für eine Vielzahl von Unternehmen (hier: 50 Stück) gilt und nicht hinreichend bestimmt ist, für welche Waren und Dienstleistungen sie gilt.
2. Die Einwilligungserklärung lautete:
"Ja, ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und erteile den in dieser Liste aufgeführten Sponsoren für die jeweils angegebenen Produkte oder Dienstleistungen mein Einverständnis für E-Mail, Post und/oder Telefonwerbung, wie in der Liste angegeben. Das Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen." - Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 23.02.2017 - Az.: 6 U 37/16
- Leitsatz:
Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu Kfz-Teiledaten des Herstellers
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 14.02.2017 - Az.: 11 U 44/15 Kart
- Leitsatz:
Anspruch eines Verlages auf Bereitstellen von Teilnehmerdaten nach § 47 TKG
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 19.03.2015 - Az.: 7 U 187/13
- Leitsatz:
Die Aufhebung eines Insolvenzverfahren führt nicht zur Verkürzung der Speicherungsfrist für Auskunftei
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, v. 27.06.2019 - Az.: 6 U 6/19
- Leitsatz:
1. Wird die Teilnahme an einem Gewinnspiel von der Einwilligung in zukünftige E-Mail-Werbung abhängig gemacht, handelt es sich um eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung.
2. Die Einwilligungserklärung ist auch dann noch ausreichend transparent, wenn sich acht Co-Sponsoren auf der Sponsoren-Liste im Rahmen der Einwilligungsliste finden.
3. Für die hinreichende Bestimmtheit der Einwilligungserklärung reicht es aus, wenn die sachliche Reichweite mit "Strom & Gas“ angegeben wird. Die Angabe "Marketing und Werbung" dürfte eher unwirksam sein, da sie nicht ausreichend bestimmt ist.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 07.04.2015 - Az.: 24 U 82/14
- Leitsatz:
1. Eine unberechtigte Risiko-Einschätzung durch eine Ratingagentur verletzt die Rechte des betroffenen Unternehmens.
2. Alleine aus dem Umstand, dass es bei dem betroffenen Unternehmen um einen Einzelkaufmann handelt, lässt sich noch keine negative Prognose begründen.

