Urteile neu online gestellt
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.11.2004 - Az.: 312 O 975/04
- Leitsatz:
1. Die Einwillungserklärung "Ich bin damit einverstanden, dass mir die (...) telefonisch weitere interessante Angebote macht (ggf. bitte streichen)" ist unwirksam, weil der Verbaucher seine Einwilligung nach § 4 a BDSG ausdrücklich mittels einer Opt-in-Lösung erklären muss. Eine Opt-Out-Lösung wie im vorliegenden Fall ist nicht ausreichend.
2. Auch aus der bloßen Tatsache, dass der Teilnehmer eines Gewinnspiels auf einer Teilnahmekarte seine Telefonummer einträgt, ergibt sich keine hinreichende Einwilligung.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 23.04.2003 - Az.: 12 O 157/02
- Leitsatz:
1. Eine umfangreiche Datenbank von E-Mail-Adressen ist nach dem Recht für Datenbanken (§ 87b UrhG) urheberrechtlich geschützt.
2. Werden auch solche E-Mail-Adressen angeschrieben, die bewusst zu Testzwecken eingebaut wurden (sog. Blindadressen), ist dies ein Indiz für das Auslesen der Adress-Datenbank.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 20.02.2004 - Az.: I-7 U 149/03
- Leitsatz:
§ 28 Abs. 4 BDSG, der eine Belehrungspflicht des Datenverwenders gegenüber dem Verbraucher bestimmt, ist keine verbraucherschützende Norm, so dass Verbraucherverbänden kein Unterlassungsanspruch nach § 2 UKlaG zusteht.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.06.2004 - Az.: 5 U 186/03
- Leitsatz:
§ 28 Abs. 4 BDSG, der eine Belehrungspflicht des Datenverwenders gegenüber dem Verbraucher bestimmt, ist keine verbraucherschützende Norm, so dass Verbraucherverbänden kein Unterlassungsanspruch nach § 2 UKlaG zusteht.
Hinweis: Dieses Berufungsurteil hebt die Entscheidung der 1. Instanz (LG Hamburg, Urt. v. 28.10.2003 - Az.: 312 O 707/03) auf, wo das LG Hamburg noch die Aktiv-Legitimation bejaht hatte.
- Bundesfinanzhof , Urteil v. 13.11.2002 - Az.: I R 90/01
- Leitsatz:
Einkünfte eines Steuerausländers aus der Überlassung von Kundenadressen zur Nutzung im Inland fallen auch dann nicht gemäß § 49 Abs. l Nr. 9 EStG 1990 unter dessen beschränkte Steuerpflicht, wenn die Adressen vom ausländischen Überlassenden nach Informationen über das Konsumverhalten der betreffenden Kunden "selektiert" wurden.
Es handelt sich nicht um die Nutzungsüberlassung von Know-how, sondern von Datenbeständen.
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 13.12.2000 - Az.: 13 U 204/98
- Leitsatz:
1. Die Einwillungserklärung
"Die Beantwortung der Fragen ist völlig freiwillig. Die Informationen, die Sie in diesem Fragebogen geben, werden bei der (…) gespeichert und unterliegen bei der Verarbeitung den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. (…) wird Ihre Angaben auswerten und für Direktmarketing und Marktforschung verwenden. Ihre Angaben über andere Erwachsene im Haushalt werden in jedem Fall nur anonymisiert weiterverarbeitet.
Einige Ihrer Angaben werden auch anderen angesehenen Organisationen und Unternehmen zur Verfügung gestellt, damit diese sich an Sie mit schriftlichen Angeboten und Informationen über Produkte und Dienstleistungen, die nach Ihren Angaben für Sie von Interessen sein könnten, wenden können. Wenn Sie dies nicht wollen, können Sie jederzeit der Verwendung Ihrer Angaben widersprechen, indem Sie an die unten angegebene Adresse von (…) schreiben."
im Rahmen einer Verbraucherbefragung ist wirksam.
2. Die Verletzung des Schriftformgebots für die Einwilligungserklärung ist keine Wettbewerbsverletzung.
- Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil v. 24.05.2005 - Az.: 1 C 4/05
- Leitsatz:
1. Ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG setzt voraus, dass der Anspruchsteller Betroffener iSd. § 3 Abs.1 BDSG ist.
2. Betroffener ist nicht schon derjenige, der Mandant einer Kanzlei ist, über die ein Dritter Informationen sammelt.
Hinweis: Das Urteil wurde in der Berufungsinstanz durch LG München II (Urt. v. 20.09.2005 - Az.: 2 S 3548/05) bestätigt.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.10.2003 - Az.: 312 O 707/03
- Leitsatz:
§ 28 Abs. 4 BDSG, der eine Belehrungspflicht des Datenverwenders gegenüber dem Verbraucher bestimmt, ist eine verbraucherschützende Norm, so dass Verbraucherverbänden ein Unterlassungsanspruch nach § 2 UKlaG zusteht.
Hinweis: Das Urteil wurde in der Berufungsinstanz durch die Entscheidung des OLG Hamburg (Urt. v. 09.06.2004 - Az.: 5 U 186/03) aufgehoben.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 11.03.1993 - Az.: 25 U 5965/92
- Leitsatz:
1. Das Vorschussverbot für Wohnungsvermittlungen (§ 2 Abs.3 WoVermG) greift auch dann, wenn ein Adressdienst Wohnungssuchenden gegen Entgelt lediglich Makler- und Vermieteranschriften mitteilt.
2. Ein Verstoß gegen § 2 Abs.3 WoVermG ist ein Wettbewerbsverstoß.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 02.07.2004 - Az.: 15 O 653/03
- Leitsatz:
1. Eine nicht genutzte Einwilligungserklärung verliert nach spätestens 2 Jahren ihre Wirksamkeit.
2. Nach Ablauf dieses Zeitraumes und der Nichtnutzung der Erklärung bedarf es einer neuen Einwilligungserklärung.