Urteile chronologisch

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 28.07.2016 - Az.: 34 Wx 225/16
Leitsatz:

Zum Recht auf Grundbucheinsicht durch einen Pressevertreter

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 28.07.2016 - Az.: 6 U 93/15
Leitsatz:

1. Eine Einwilligungserklärung in Telefon- und E-Mail-Werbung, die im Rahmen eines Gewinnspiels eingeholt wird, ist zumindestens dann unwirksam, wenn die Erklärung für eine Vielzahl von Unternehmen (hier: 50 Stück) gilt und nicht hinreichend bestimmt ist, für welche Waren und Dienstleistungen sie gilt.
2. Die Einwilligungserklärung lautete:
"Ja, ich möchte am Gewinnspiel teilnehmen und erteile den in dieser Liste aufgeführten Sponsoren für die jeweils angegebenen Produkte oder Dienstleistungen mein Einverständnis für E-Mail, Post und/oder Telefonwerbung, wie in der Liste angegeben. Das Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen."

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.07.2016 - Az.: 315 O 74/15
Leitsatz:

Die Einwilligungsklausel
"[ ] Die von Ihnen angebotenen Information werden ausschließlich dazu verwendet, Sie bezüglich Ihrer Buchung zu kontaktieren, sofern Sie sich nicht in unsere Abonnentenliste eingetragen haben. Abonnenten erhalten Informationen von R(...) und unseren Partner. Wenn Sie unsere Angebote nicht erhalten möchten, aktivieren Sie bitte das Kontrollkästchen."
ist irreführend.

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil v. 23.06.2016 - Az.: 1 K 3376/13
Leitsatz:

Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für bloßen Auftragsinformations-Dienst

Amtsgericht Bonn, Urteil v. 10.05.2016 - Az.: 104 C 227/15
Leitsatz:

1. Eine einmal erteilte Werbe-Einwilligung kann durch Zeitablauf (hier: 4 Jahre) erlöschen.
2. Der Werbende muss die konkrete Einverständniserklärung in den Empfang von Werbung vollständig dokumentieren und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorlegen können.

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 20.04.2016 - Az.: 34 Wx 127/16
Leitsatz:

Zum Recht auf Grundbucheinsicht durch einen Pressevertreter

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 20.04.2016 - Az.: 34 Wx 407/15
Leitsatz:

Zum Recht auf Grundbucheinsicht durch einen Pressevertreter

Bundesgerichtshof, Urteil v. 12.04.2016 - Az.: VI ZB 48/14
Leitsatz:

Zur Beschwer des Beklagten, der zum Widerruf eines von ihm veranlassten Negativeintrags bei der Schufa, zur Mitteilung an die Schufa, dass derjenige Zustand auch im Hinblick auf die Berechnung von Scorewerten wiederhergestellt werden soll, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben, und zur Unterlassung der Mitteilung offener Forderungen entsprechend dem streitgegenständlichen Negativeintrag verurteilt worden ist.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 01.03.2016 - Az.: 12 U 32/16
Leitsatz:

Kein vorzeitiger Löschungsanspruch über erteilte Restschuldbefreiung gegenüber einer Auskunftei

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 02.02.2016 - Az.: 1 W 9/16
Leitsatz:

Wann an eine Übermittlung an die SCHUFA auch gegen den Willen des Betroffenen möglich istdes Betroffenen