Urteile chronologisch
- Europäischer_Gerichtshof, Urteil v. 15.03.2017 - Az.: C-536/15
- Leitsatz:
1. Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ?diensten (Universaldienstrichtlinie) in der durch die Richtlinie 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass unter dem darin enthaltenen Begriff „Anträge“ auch der Antrag eines Unternehmens zu verstehen ist, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist als die Unternehmen, die Teilnehmern Telefonnummern zuweisen, und das zum Zweck der Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Auskunftsdiensten und Teilnehmerverzeichnissen in diesem Mitgliedstaat und/oder in anderen Mitgliedstaaten von diesen Unternehmen die ihnen vorliegenden relevanten Informationen anfordert.
2. Art. 25 Abs. 2 der Richtlinie 2002/22 in der durch die Richtlinie 2009/136 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er ein Unternehmen, das Teilnehmern Telefonnummern zuweist und nach nationalem Recht verpflichtet ist, die Einwilligung dieser Teilnehmer in die Nutzung der sie betreffenden Daten zum Zweck der Bereitstellung von Auskunftsdiensten und Teilnehmerverzeichnissen einzuholen, daran hindert, dieses Ersuchen so zu formulieren, dass die Teilnehmer bei ihrer Einwilligung in die Nutzung danach differenzieren, in welchem Mitgliedstaat die Unternehmen, die für eine Anforderung der in Art. 25 Abs. 2 genannten Informationen in Betracht kommen, ihre Dienste anbieten. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.03.2017 - Az.: VI ZR 721/15
- Leitsatz:
1. Die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. September 2013, I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259).
2. Eine wirksame Einwilligung in den Empfang elektronischer Post zu Werbezwecken setzt u.a. voraus, dass der Adressat weiß, dass seine Erklärung ein Einverständnis darstellt, und dass klar ist, welche Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmen sie konkret erfasst. Eine vorformulierte Einwilligungserklärung ist an den §§ 305 ff. BGB zu messen (Fortführung von BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012, I ZR 169/10, GRUR 2013, 531).
3. Zur Anwendbarkeit von § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, wenn der zur Unterlassung von Werbung mittels elektronischer Post Verpflichtete die E-Mail-Adresse des Betroffenen gegen dessen Willen nutzen möchte, um sie zu Lösch- oder Sperrzwecken an seine Werbepartner weiterzuleiten. - Europäischer_Gerichtshof, Beschluss v. 09.03.2017 - Az.: C-398/15
- Leitsatz:
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Art. 12 Buchst. b und Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr in Verbindung mit Art. 3 der Ersten Richtlinie 68/151/EWG des Rates vom 9. März 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten, in der durch die Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass es beim derzeitigen Stand des Unionsrechts Sache der Mitgliedstaaten ist, zu entscheiden, ob die in Art. 2 Abs. 1 Buchst. d und j der Richtlinie 68/151 angeführten natürlichen Personen die mit der Führung des zentralen Registers oder des Handels- oder Gesellschaftsregisters betraute Stelle ersuchen können, auf der Grundlage einer Einzelfallbeurteilung zu prüfen, ob es ausnahmsweise gerechtfertigt ist, aus überwiegenden, schutzwürdigen, sich aus ihrer besonderen Situation ergebenden Gründen nach Ablauf einer hinreichend langen Frist nach Auflösung der betreffenden Gesellschaft den Zugang zu den in diesem Register eingetragenen sie betreffenden personenbezogenen Daten auf Dritte zu beschränken, die ein besonderes Interesse an der Einsichtnahme in diese Daten nachweisen.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 23.02.2017 - Az.: 6 U 37/16
- Leitsatz:
Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu Kfz-Teiledaten des Herstellers
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 14.02.2017 - Az.: 11 U 44/15 Kart
- Leitsatz:
Anspruch eines Verlages auf Bereitstellen von Teilnehmerdaten nach § 47 TKG
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 26.01.2017 - Az.: 29 U 3841/16
- Leitsatz:
Einholung von Werbe-Opt-Ins mittels Code-Ident-Verfahrens
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 05.01.2017 - Az.: 15 U 121/16
- Leitsatz:
Ein Online-Bewertungsportal für Ärzte (hier: Jamedia.de) ist datenschutzrechtlich zulässig. Die Speicherung und Veröffentlichung von Namen und sonstigen Daten von Ärzten ist auch ohne die Einwilligung des Betroffenen datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.
- Landgericht Dortmund, Urteil v. 21.12.2016 - Az.: 3 O 110/16
- Leitsatz:
"Ausreißer" bei Postwurf-Sendungen sind keine unzumutbare Belästigung
- Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 17.11.2016 - Az.: 15 O 75/16 KfH
- Leitsatz:
(Un-)erlaubte Telefonwerbung gegenüber einem Mitanschlussinhaber
- Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 24.08.2016 - Az.: 9 C 106/16
- Leitsatz:
Werbe-Einwilligung erlöscht nicht durch Zeitablauf