Urteile chronologisch
- Amtsgericht Pfaffenhofen_ad_Ilm, Urteil v. 09.09.2021 - Az.: 2 C 133/21
- Leitsatz:
300 EUR DSGVO-Schadensersatz für unerlaubte E-Mail
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 31.08.2021 - Az.: 4 U 324/21
- Leitsatz:
Negative DSGVO-Auskunft ausreichend
- Oberverwaltungsgericht Schleswig, Beschluss v. 28.05.2021 - Az.: 4 MB 14/21
- Leitsatz:
Unternehmen muss sich nicht selbst belasten
- Oberlandesgericht Naumburg, Urteil v. 10.03.2021 - Az.: 5 U 182/20
- Leitsatz:
Rechtswirksame SCHUFA-Meldungen
- Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss v. 16.02.2021 - Az.: 2 A 355/19
- Leitsatz:
Unwirksames Opt-In bei Internet-Gewinnspiel
- Amtsgericht Bonn, Beschluss v. 22.09.2020 - Az.: 715 OWi 10/19
- Leitsatz:
1. 150.000 EUR Bußgeld wegen unerlaubter Telefonanrufe
2. Eine Einwilligungsklausel mit "Strom&Gas" ist hinreichend bestimmt und wirksam.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.05.2020 - Az.: I ZR 7/16
- Leitsatz:
1. Eine wirksame Einwilligung in telefonische Werbung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG liegt nicht vor, wenn der Verbraucher bei der Erklärung der Einwilligung mit einem aufwendigen Verfahren der Abwahl von in einer Liste aufgeführten Partnerunternehmen konfrontiert wird, das ihn dazu veranlassen kann, von der Ausübung dieser Wahl Abstand zu nehmen und stattdessen dem Unternehmer die Wahl der Werbepartner zu überlassen. Weiß der Verbraucher mangels Kenntnisnahme vom Inhalt der Liste und ohne Ausübung des Wahlrechts nicht, die Produkte oder Dienstleistungen welcher Unternehmer die Einwilligung erfasst, liegt keine Einwilligung für den konkreten Fall vor.
2. § 15 Abs. 3 Satz 1 TMG ist mit Blick auf Art. 5 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie 2002/58/EG dahin richtlinienkonform auszulegen, dass der Diensteanbieter Cookies zur Erstellung von Nutzungsprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung nur mit Einwilligung des Nutzers einsetzen darf. Eine elektronisch zu erklärende Einwilligung des Nutzers, die den Abruf von auf seinem Endgerät gespeicherten Informationen mithilfe von Cookies im Wege eines voreingestellten Ankreuzkästchens gestattet, genügt diesem Einwilligungserfordernis nicht.
- Oberverwaltungsgericht Lueneburg, Beschluss v. 15.04.2020 - Az.: 8 ME 36/20
- Leitsatz:
Kein Anspruch auf Übermittlung von Adressdaten bei Kammerversammlung der Niedersächsischen Zahnärztekammer
- Oberlandesgericht Innsbruck, Urteil v. 13.02.2020 - Az.: 1 R 182/19 b
- Leitsatz:
1. Österreichische Post muss keinen Schadensersatz wegen unerlaubter DSGVO-Verarbeitung zahlen.
2. Bei einem Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO muss der Kläger den Schadensnachweis voll erbringen.
- Oberster_Gerichtshof, Urteil v. 27.11.2019 - Az.: 6 Ob 217/19h
- Leitsatz:
Beim DSGVO-Schadensersatzanspruch stellt Art. 82 DSGVO lediglich hinsichtlich des Verschuldens eine Beweislastumkehr auf. Der Kläger muss aber weiterhin den Kausalitätszusammenhang und den Schadensnachweis voll erbringen. Hier kehrt sich die Beweislast nicht um.