Tenor
In dem Rechtsstreit (...) gegen (...) wegen Forderung hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim auf die mündliche Verhandlung vom 29. Januar 2004 durch Richterin (...) als Einzelrichter für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 58.632,42 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.10.2003 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.