Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Adresshandel & Recht
Adresshandel &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Landgericht Muenchen_I Drucker-Symbol  Hier drucken
Beschluss v. 25.07.2006 - Az.: 11 HK O 13019/06 - Einwilligung für WAP-Werbemitteilungen

Leitsatz:

Es ist wettbewerbswidrig, Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung Werbemitteilungen mittels WAP-Push-Diensten auf Mobiltelefone zu übermitteln.



Tenor:

In dem Rechtsstreit (…) gegen (..) wegen Unterlassung erlässt das Landgericht München I, 11. Kammer für Handelssachen am 25.07.2006 folgende Einstweilige Verfügung:

1. Dem Antragsgegner wird bei Meidung

- eines Ordnungsgeldes von EUR 5,- bis zu EUR 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder

- einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,

für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gemäß §§ 935 ff, 890 ZPO verboten,

auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu Zwecken des Wettbewerbs Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung Werbemitteilungen mittels WAP-Push-Diensten auf Mobiltelefone zu übermitteln und/oder übermitteln zu lassen,

insbesondere wie nachstehend wiedergegeben:

[mehrere Grafiken]

2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf EUR 100.000,00 festgesetzt.


Sachverhalt:

(nicht vorhanden, da einstweilige Verfügung)


Entscheidungsgründe:

(nicht vorhanden, da einstweilige Verfügung)




Weitere Rechts-Portale von uns:

Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht

Dialer & Recht - Musterschreiben, Urteile und Aufsätze
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Mehrwertdienste & Recht - Rechts-Infos zu Mehrwertdiensten
R-Gespräche & Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen