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Landgericht Mannheim Drucker-Symbol  Hier drucken
Versäumnisurteil v. 29.01.2004 - Az.: 2 O 279/03 -

Leitsatz:





Tenor:

In dem Rechtsstreit (...) gegen (...) wegen Forderung hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim auf die mündliche Verhandlung vom 29. Januar 2004 durch Richterin (...) als Einzelrichter für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 58.632,42 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.10.2003 zu bezahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


Sachverhalt:



Entscheidungsgründe:






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