Tenor:
In dem Rechtsstreit (...) gegen (...) wegen Forderung hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim auf die mündliche Verhandlung vom 29. Januar 2004 durch Richterin (...) als Einzelrichter für Recht erkannt:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 58.632,42 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.10.2003 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. |