Logo Kanzlei Dr. Bahr Logo Adresshandel & Recht
Adresshandel &  Recht
StartseiteAufsätzeUrteileNewsletterImpressumÜber uns


Einwilligunserklärung in Werbung bei Sky rechtswidrig
Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 21.07.2011 - Az.: 6 U 4039/10 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Die nachfolgende Werbe-Einwilligungserklärung des Pay-TV-Anbieters Sky ist rechtswidrig:

"[  ] Von den AGB von Sky, von Kabel Deutschland sowie der Widerrufsbelehrung und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung habe ich Kenntnis genommen und bestätige dies mit Absendung des Formulars."

(aus der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung:)

"Der Abonnent willigt mit Abschluss dieses Abonnementvertrages ein, dass Sky die angegebenen personenbezogenen Daten auch zu Marketingzwecken für eigene Produktangebote per Telefon, SMS, E-Mail und Post sowie zur Marktforschung nutzen darf."


2. Eine wettbewerbsrechtliche Werbe-Einwilligung ist nur dann wirksam, wenn sie getrennt von anderen Erklärungen erfolgt.



Sachverhalt:

Der klägerische Bundesverband der Verbraucherzentralen monierte eine AGB-Passage bei dem Pay-TV-Anbieter Sky:

"[ ] Von den AGB von Sky, von Kabel Deutschland sowie der Widerrufsbelehrung und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung habe ich Kenntnis genommen und bestätige dies mit Absendung des Formulars."

(aus der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung:)

"Der Abonnent willigt mit Abschluss dieses Abonnementvertrages ein, dass Sky die angegebenen personenbezogenen Daten auch zu Marketingzwecken für eigene Produktangebote per Telefon, SMS, E-Mail und Post sowie zur Marktforschung nutzen darf."


Entscheidung:

Wie schon der BGH in seiner Payback-Entscheidung erklärte, bedürfe es für eine wirksame wettbewerbsrechtliche Einwilligungserklärung zwingend einer gesonderten Zustimmungshandlung. Die Einwilligun darf mit keiner anderen Erklärung zusammen abgegeben werden.

Gegen diesen Grundsatz werde hier verstoßen, da nur eine Check-Box für die allgemeine Einbeziehung und für die Einwilligungs-Erklärung gesetzt werde.

Die Regelungen des Pay-TV-Anbieters seien daher rechtswidrig.




Weitere Rechts-Portale von uns:

Affiliate & Recht - Alles zum Thema Partnerprogramme & Recht

Dialer & Recht - Musterschreiben, Urteile und Aufsätze
Glücksspiel & Recht - Rechtliche Infos zu Glücks- und Gewinnspielen
Mehrwertdienste & Recht - Rechts-Infos zu Mehrwertdiensten
R-Gespräche & Recht - Alle Urteile und Rechts-Infos zu R-Gesprächen