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Adresshandel &  Recht
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Gewerblicher Adresshandel

- Politik-Hysterie aufgrund Adresshandel-"Skandals"

- Reformgesetz zu den 0180-Rufnummern

- Änderungen im Direktmarketing

- Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 1

- Reformgesetz zum datenschutzrechtlichen Scoring - Teil 2

- Datenschutzreform 2009: Die Änderungen im gewerblichen Adresshandel

- Sorgfaltspflichten beim Kauf von Adressdaten

- (Video): Wann gilt das BDSG überhaupt?

- (Podcast): Wann gilt das BDSG überhaupt? - Teil 1

- (Podcast): Wann gilt das BDSG überhaupt? - Teil 2

- Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten

Gewinnspiele & Datenschutz

- Teil 1: Verwendung der Daten zu Vertragszwecken

- Teil 2: Die datenschutzrechtliche Einwilligung

- Teil 3: Kopplung von Gewinnspiel und Newsletter

Die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Viele Adresshändler, die unterhalb der magischen Grenze von 10 Mitarbeitern liegen, denken nun, sie bräuchten keinen Datenschutzbeauftragten, da ihre Mitarbeiteranzahl eben so gering ist.

Dies ist ein Irrtum: Das Gesetz verlangt in bestimmten Fällen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl einen Datenschutzbeauftragten. Das heißt, auch wenn der Adresshändler Einzelunternehmer ist, trifft ihn diese Verpflichtung. Hintergrund dieser Regelung ist die Annahme, dass bei bestimmten Arten von Tätigkeiten derart sensible datenschutzrechtliche Bereiche tangiert werden, dass es auf jeden Fall eines Datenschutzbeauftragten bedarf.







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